FAQ
In den Frequently Asked Questions (FAQ), zu Deutsch „häufig gestellte Fragen“, informieren wir über Regeln, Richtlinien und wichtige Aspekte des Vereinslebens im Budo Shakai e. V. Ziel ist Transparenz, Orientierung und ein respektvolles Miteinander im Training, bei Veranstaltungen und im gesamten Vereinsalltag.
Rechte und Pflichten der Mitglieder im Budo Shakai e. V.
Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen des Vereins im Rahmen der geltenden Regelungen zu nutzen und an den Veranstaltungen teilzunehmen. Volljährige Mitglieder besitzen in der Mitgliederversammlung gleiches Stimmrecht. Eine Übertragung des Stimmrechts ist nicht zulässig.
Mit der Mitgliedschaft verpflichten sich die Mitglieder,
- die Ziele, Werte und Interessen des Vereins zu unterstützen,
- die Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane zu respektieren,
- zu einem respektvollen, verantwortungsbewussten und fairen Umgang miteinander beizutragen,
- sowie den festgelegten Mitgliedsbeitrag ordnungsgemäß zu entrichten.
Was bedeutet „Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben“?
Die „Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben“ ist eine staatliche Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus Familien mit Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Über diese Förderung können Kosten für Vereinsangebote, wie das Training im Budo Shakai e. V., anteilig übernommen werden. Die Förderung ist monatlich begrenzt und deckt nicht in allen Fällen den vollständigen Mitgliedsbeitrag ab. Ein verbleibender Differenzbetrag ist von den Eltern selbst zu tragen.
Der Antrag auf Teilhabe steht auf unserer Homepage als Download zur Verfügung und wird bei der zuständigen Kreisverwaltung eingereicht.
Für konkrete Fragen zur Anspruchsberechtigung, Bewilligung oder Höhe der Förderung wenden sich Eltern bitte direkt an die Kreisverwaltung.
Der Verein stellt den Antrag zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Beratung oder Bearbeitung der Anträge.
Wie verhalten wir uns in den Whatsapp-Gruppen des Budo Shakai e. V.?
Die WhatsApp-Gruppe des Budo Shakai e. V. dient ausschließlich der einseitigen Information und Organisation des Vereinslebens.
Um Missverständnisse, Konflikte und Fehlinterpretationen zu vermeiden, gelten folgende verbindliche Regeln:
- In den WhatsApp-Gruppen besteht keine Möglichkeit zur direkten Antwort oder Diskussion.
- Fragen, Rückmeldungen oder Anliegen können ausschließlich per E-Mail an info@budo-shakai.de gerichtet werden.
- Hinweise, Informationen und organisatorische Mitteilungen sind aufmerksam zu lesen, bevor Rückfragen gestellt werden.
- Die Privatsphäre aller Teilnehmenden wird respektiert.
- Wir gehen achtsam mit der Zeit und Verantwortung der Administratoren um.
- Ein respektvoller, sachlicher und lösungsorientierter Umgang ist für alle verbindlich.
- Fehler können passieren und werden respektvoll und konstruktiv behandelt.
Welche Hausordnung gilt am Goethe-Gymnasium-Germersheim?
Die Nutzung der Sporthalle erfolgt im Rahmen der Vorgaben des Goethe-Gymnasiums Germersheim sowie der Kreisverwaltung Germersheim als zuständigem Ansprechpartner und Hallenträger.
Zur Einhaltung der Hausordnung folgen wir den Anweisungen des Hausmeisters sowie den Regelungen der Schule und der Kreisverwaltung.Zum Zwecke der Einhaltung der Hausordnung, folgen wir den Anweisungen des Hausmeisters.
- Das Betreten des Schulgeländes erfolgt frühestens ab 17:00 Uhr.
- Auf dem gesamten Schulgelände, insbesondere in den Räumlichkeiten der Sporthalle, gilt striktes Rauchverbot.
- Auf dem Schulgelände bleiben wir auf den vorgesehenen Wegen und betreten keine Grünflächen.
- Das Besteigen von Tischen, Bänken, Tischtennisplatten oder ähnlichen Einrichtungen ist zu unterlassen.
- Fahrräder und Roller werden in den dafür vorgesehenen Fahrradständern außerhalb der Sporthalle abgestellt.
- Die Sporthalle wird erst nach Ankunft des Übungsleiters betreten.
- Innerhalb und außerhalb der Sporthalle gehen wir achtsam und verantwortungsbewusst mit der Einrichtung um, insbesondere in den Umkleidekabinen und den sanitären Anlagen.
- Die sanitären Anlagen werden sauber hinterlassen.
- Beschädigungen oder Verschmutzungen sind unverzüglich dem Übungsleiter zu melden.
Uns ist bewusst, dass Verstöße gegen die Hausordnung dazu führen können, dass die Nutzungsgenehmigung durch die Kreisverwaltung Germersheim als Hallenträger erlischt.
Welche Verhaltenssregeln beachten wir als Mitglied?
Ein respektvolles und achtsames Verhalten ist Grundlage unseres gemeinsamen Unbterrichts und Vereinslebens.
- Wir begegnen uns respektvoll, freundlich und wertschätzend.
- In den Umkleidekabinen legen wir Kleidung, insbesondere Schuhe, ordentlich ab.
- Kinder nutzen nach Möglichkeit vor Beginn des Unterrichts die sanitären Anlagen.
- Die Türen der Umkleidekabinen werden nach dem Betreten und beim Verlassen stets geschlossen.
- In den Umkleidekabinen sowie im Vorraum der Sporthalle verhalten wir uns ruhig und rücksichtsvoll.
Nutzung der Umkleidekabinen
Die Umkleidekabinen dienen dem geschützten Umziehen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Um die Privatsphäre aller Mitglieder zu wahren, gelten folgende verbindliche Regelungen:
- Die Umkleidekabinen sind ausschließlich von den trainierenden Mitgliedern zu nutzen.
- Eltern oder Begleitpersonen betreten die Umkleidekabinen grundsätzlich nicht, unabhängig vom Geschlecht.
- Dies gilt sowohl für die Damen- als auch für die Herrenumkleiden.
- Kinder werden vor dem Betreten der Umkleidekabinen entsprechend vorbereitet und zum selbstständigen Umziehen unterstützt.
- Bei besonderen Unterstützungsbedarfen ist vorab eine individuelle Absprache mit dem Übungsleiter erforderlich.
Was beachten wir als Elternteil?
Eltern tragen durch ihr Verhalten maßgeblich zu einem ruhigen, sicheren und respektvollen Umfeld bei.
- Das Betreten des Schulgeländes erfolgt frühestens ab 17:00 Uhr.
- Kinder ab etwa 4 Jahren sollen sich selbstständig in den Umkleidekabinen umziehen dürfen.
- Die Türen der Umkleidekabinen sind nach dem Betreten und beim Verlassen geschlossen zu halten.
Ein Davorstehen oder dauerhaftes Offenhalten der Türen ist zu vermeiden, damit sich insbesondere Kinder ungestört umziehen können. - Kinder finden selbstständig den Weg von den Umkleidekabinen in die Sporthalle.
Wie verhalten wir uns auf der Tribüne?
Die Tribüne dient dem ruhigen Beobachten des Trainings und dem respektvollen Abstand zum Unterrichtsgeschehen.
- Wir verhalten uns grundsätzlich ruhig.
- Gespräche führen wir bei Bedarf im Vorraum oder außerhalb der Sporthalle.
- Insbesondere bei erhöhter Geräuschkulisse durch andere Vereine vermeiden wir zusätzliche störende Geräusche.
- Zurufe während des Unterrichts unterlassen wir, um den Trainingsablauf nicht zu stören.
- Mobiltelefone stellen wir auf lautlos.
- Telefonate führen wir nicht auf der Tribüne, sondern im Vorraum der Sporthalle oder außerhalb.
- Aus Gründen des Datenschutzes werden keine Foto- oder Videoaufnahmen angefertigt.
Benötigen wir als Mitglied einen Karate-Ausweis?
Der Karate-Ausweis, auch Karate-Pass des Deutschen Karate Verbandes (DKV) genannt, wird einmalig vom Verein beim DKV beantragt und ist kostenpflichtig.
Der Karate-Ausweis ist ein offizielles Dokument, in dem der sportliche Werdegang des Mitglieds dokumentiert wird. Dazu gehören:
- Kyu-Grade nach bestandenen Gürtelprüfungen
- Dan-Grade nach bestandenen Dan-Prüfungen
- Teilnahmen an Fortbildungen, Lehrgängen und Ausbildungen
- Erfolge bei der Teilnahme an Wettkämpfen
- Beginn und Ende der Mitgliedschaft
Benötigen wir eine Jahressichtmarke des DKV?
Die Jahressichtmarke des Deutschen Karate Verbandes (DKV) wird jährlich vom Verein beim DKV bestellt und im Karate-Ausweis eingetragen.
Für Mitglieder ist die Jahressichtmarke verpflichtend, um an folgenden Veranstaltungen teilnehmen zu können:
- Prüfungen
- Karate-Lehrgängen
- Aus- und Fortbildungen des DKV
- Aus- und Fortbildungen des DOSB
- Wettkämpfen