Budo Shakai Germersheim
 
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FAQ

In den Frequently Asked Questions, zu deutsch: "den häufigst gestellten Fragen", möchten wir auf Regeln, Richtlinien und Informationen zum Vereinsleben hinweisen. 

Rechte und Pflichten der Mitglieder im Budo Shakai e. V. 
Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen des Vereins zu benutzen und an den Veranstaltungen teilzunehmen. Volljährige Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung gleiches Stimmrecht. Eine Übertragung des Stimmrechts ist nicht zulässig. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele und Interessen des Vereins zu unterstützen, sowie die Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane. Hierzu gehört insbesondere das Entrichten eines Mitgliedsbeitrags. 

Wie verhalten wir uns in den Whatsapp-Gruppen des Budo Shakai e. V.?

  • Wir halten uns an die Verhaltensregeln (Netiquette), die wir auch im wirklichen Leben befolgen.
  • Wir befolgen die Richtlinien und Hinweise der Administratoren und denken an die Menschen dahinter.
  • Wir lesen Informationen zu Sachverhalten zuerst und fragen danach.
  • Wir respektieren die Privatsphäre der anderen Teilnehmer.
  • Wir respektieren die Zeit und Bandbreite der Administratoren.
  • Wir pflegen stets eine flache Hierarchie und missbrauchen unsere Macht nicht. 
  • Wir begegnen Missverständnissen mit lösungsorientiertem Blick und unterstützen unsere Administratoren bei Bedarf.
  • Wir tragen stets zu einem guten Klima in der Gruppe bei.
  • Wir verzeihen Fehler.


Welche Hausordnung gilt am Goethe-Gymnasium-Germersheim?

  • Zum Zwecke der Einhaltung der Hausordnung, folgen wir den Anweisungen des Hausmeisters. 
  • Wir Betreten das Schulgelände nach 17:05 Uhr.
  • Vor und auf dem Schulgelände, insbesondere in den Räumlichkeiten der Sporthalle besteht striktes Rauchverbot
  • Auf dem Schulgelände bleiben wir auf den Wegen und betreten die Grünflächen nicht. Das Besteigen der Tische, Bänke, Tischtennis-Platten etc. vermeiden wir ebenso.
  • Fahrräder und Roller stellen wir in den dafür vorgesehenen Fahrradständern, außerhalb der Sporthalle ab.
  • Wir Betreten die Sporthalle nach Ankunft des Übungsleiters. 
  • Innerhalb und außerhalb der Sporthalle gehen wir achtsam mit der Einrichtung um, insbesondere in den Umkleidekabinen und den sanitären Anlagen.
  • Bei Nutzung der sanitären Anlagen, verlassen wir diese sauber.
  • Beim Verlassen der sanitären Anlagen, sowie der Umkleidekabinen, achten wir darauf geöffnete Fenster zu schließen.
  • Beschädigungen und Verschmutzungen melden wir dem Übungsleiter. 
  • Uns ist bewusst, dass ein Verstoß der Hausordnung, zum Erlischen der Nutzungsgenehmigung, durch die Kreisverwaltung Germersheim, führen kann. 


Welche Verhaltenssregeln beachten wir als Mitglied?

  • Wir gehen respektvoll und freundlich miteinander um. 
  • In den Umkleidekabinen legen wir Kleidung, insbeondere Schuhe ordentlich ab.
  • Insbesondere Kinder gehen vor dem Unterricht auf die Toilette.
  • Die Türen der Umkleidekabinen schließen wir stets nach Betreteten und Verlassen.
  • In den Umkleidekabinen und im Vorraum der Sporthalle verhalten wir uns ruhig. 


Was beachten wir als Elternteil?

  • Wir achten darauf, das Schulgelände nicht vor 17:05 Uhr zu betreten, da davor offiziell Schulzeit ist. 
  • Kinder ab 5 Jahren sollen sich alleine in den Umkleidekabinen umziehen dürfen. 
  • Die Türen der Umkleidekabinen sind nach Betreten und Verlassen geschlossen zu halten. Ein Davorstehen, bzw. Türen anhaltend geöffnet zu halten, ist zu vermeiden. Insbesondere Kinder sollen sich in Ruhe (bei geschlossener Tür, wie es eigentlich üblich ist) alleine umziehen dürfen.  
  • Kinder schaffen es alleine von der Umkleidekabine in die Sporthalle.


Wie verhalten wir uns auf der Tribüne?

  • Grundsätzlich verhalte ich mich ruhig.
  • Bei Gesprächsbedarf tue ich das im Vorraum oder außerhalb der Sporthalle. 
  • Insbesondere wenn es durch andere Vereine laut ist, vermeide ich weitere störende Geräusche.
  • Ich vermeide Zurufe und störe den Unterricht nicht. 
  • Ich stelle mein Telefon lautlos.
  • Werde ich angerufen oder beabsichtige ich ein Telefonat zu führen, dann tue ich das nicht auf der Tribüne, sondern im Vorraum der Sporthalle oder außerhalb.
  • Aus datenschutzrechtlichen Gründen fotografiere und filme ich nicht. 


Benötigen wir als Mitglied einen Karate-Ausweis?

Der Karate-Ausweis oder auch Karate-Pass des Deutschen Karate Verband (DKV) wird einmalig von Verein beim DKV bestellt. Es ist ein Dokument in welchem folgende Entwicklung des Mitglieds hinterliegt ist:

  • Kyu-Grade nach Gürtelprüfungen
  • Dan-Grade nach Dan-Prüfungen
  • Fortbildungen, Lehrgänge,  Ausbildungen
  • Erfolge bei Teilnahme an Wettkämpfen
  • Beginn und Ende der Mitgliedschaft


Benötigen wir eine Jahressichtmarke des DKV?

Die Jahressichtmarke wird jährlich neu vom Verein beim DKV bestellt und in den Karate-Ausweis eingepflegt. Als Mitglied ist diese verpflichtend um an folgenden Veranstaltungen teilnehmen zu können:

  • Prüfiungen
  • Karate-Lehrgängen
  • Aus- und Fortbildungen beim DKV
  • Aus- und Fortbildungen beim DOSB
  • Wettkämpfen